Kostenvoranschläge
Ein Kostenvoranschlag dient in erster Linie dazu, dem Kunden bis ca. 1.000 Euro eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten für die erforderlichen Arbeiten zu geben.
Wenn Sie jedoch in einen Unfall verwickelt waren und die Schuld bei einer anderen Partei liegt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf weiteren Schadensersatz von der Versicherung dieser Partei. In diesem Fall können Sie den tatsächlichen Reparaturkostenanspruch, Nutzungsausfall sowie Wertminderung und weiteres geltend machen, einschließlich der Kosten, die im Kostenvoranschlag aufgeführt sind.
Es ist ratsam, sich direkt nach einem Schaden schnell mit uns in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen und Ratschläge zu erhalten, die speziell auf Ihren Fall zugeschnitten sind.
Kontaktieren sie uns gerne.